Ortsverband Konstanz

Aktuelles

Online-Vortrag des
www.BUND-Konstanz.de/nachhaltiges-Leben/Elektrosmog mit der www.VHS-Landkreis-Konstanz.de

Update:  Wie wir uns zu Hause und unterwegs vor Funkstrahlung schützen können


Referent:  Michael Mumm, Dipl.-Wirtschaftsingenieur und Baubiologe

am Donnerstag  02.05.24  19.30-21.00


Allensbach, VHS-Kurs 242-10037 gebührenfrei  Anmeldung erforderlich bis 02.05.2024 um 12 Uhr unter
https://www.vhs-landkreis-konstanz.de/kurssuche/kurs/Update-Wie-wir-uns-im-Alltag-vor-Funkstrahlung-schuetzen-koennen/242-10037

Einladung als pdf ausdrucken

Arbeitskreis Elektrosmog

Elektrosmog ist ein umgangssprachlicher Begriff für die Strahlenbelastung durch technisch erzeugte elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (EMF) mit Frequenzen unterhalb des sichtbaren Lichts im Bereich der sog. nicht-ionisierenden Strahlung.  Wegen ihrer vielen Vorteile verbreitet sich Funkstrahlung (Rundfunk, TV, Mobilfunk, DECT-Schurlostelefone, WLAN, Bluetooth usw.) immer mehr.  Der AK Esmog wurde in Allensbach gegründet, um die Gemeinde dabei zu beraten, wie mit der geringstmöglichen Funkbelastung von Mensch und Natur eine gute Mobilfunkversorgung nach dem ALARA/ALASTA-Prinzip („as low as reasonably/scientifically and technically achievable“) möglich ist.  Da in Europa – im Gegensatz zu den USA – das Vorsorgeprinzip gilt, setzen wir uns für eine umweltschonende funkminimierte Digitalisierung und für Alternativen zur angewandten Mobilfunktechnik wie LiFi statt WLAN ein, wie auch für „nationales roaming“ und Schutzzonen, s. Verbraucherschutzminister fordern nationales Roaming

Risiken der Strahlung werden von EU-Gremien und dem TAB bestätigt

Die Internationale Krebsagentur (IARC) der WHO stufte 2011 EMF in Stufe 2B der potentiellen Karzinogene ein (wie DDT) und diskutiert derzeit eine Höherstufung.

Im Jahr 2021 veröffentlichte der Technikfolgenausschuss des Europäischen Parlaments (STOA) die Studie „Health impact of 5G“.  Darin wurden 270 Studien zu Krebs und Fertilität nach international anerkannten Kriterien qualitativ ausgewertet.  Das Ergebnis: Mobilfunkstrahlung schädigt die Gesundheit, das mache eine Schutz- und Vorsorgepolitik zwingend notwendig.

Im März 2022 veröffentlichte der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union (EWSA) im Amtsblatt der EU eine Stellungnahme, in der aus der Studienlage Konsequenzen gezogen werden, mit Forderungen nach Schutz vor elektromagnetischer Umweltverschmutzung, vor allem durch 5G, Anerkennung der Ergebnisse der unabhängigen Forschung und der Kritik der NGOs.  Der EWSA fordert zudem neue Grenzwerte, Anerkennung der Elektrohypersensibilität als Krankheit und Beachtung des Vorsorgeprinzips.

Auch der Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (TAB) des Deutschen Bundestags vom 14.02.2023 dokumentiert viele belastbare wissenschaftliche Studien zu EMF, u.a. zum Krebsrisiko, zur Wirkung auf Kinder und zu Schädigungen durch oxidativen Stress (Link). Er enthält auch Vorschläge zur Verringerung der Grenzwerte, neue technische Standards und zur Entwicklung emissonsärmerer Technologien.  Zur Einführung von 5G kritisiert der TAB-Bericht die „äußerst unzulängliche Studienlage“ und fordert „umsichtige Vermeidung“ von EMF.  Dieser Begriff kommt sinngemäß auch in Aktionärswarnungen von Betreibern und Versicherern vor, wobei große Rückversicherer wie die Swiss Re und Lloyds EMF nicht mehr versichern (wie es für ionisierende Strahlung weltweit schon lange der Fall ist).

Von bedeutenden Forschergruppen gibt es zunehmend Studien, die schädigende Wirkungen von EMF auf Insekten, insbesondere auf die Orientierung von Bienen und auch auf Pflanzen bestätigen.  Zum Beispiel zeigte die vom NABU finanzierte Studie zu Mobilfunk und Insekten (THILL 2020), dass neben Pestiziden und dem Verlust von Lebensräumen auch Mobilfunkstrahlung Insekten beeinträchtigt.

Der TAB-Bericht rät der Bundesregierung ausdrücklich, beim weiteren Mobilfunkausbau kritische NGOs einzubeziehen.  Als solche gibt es z.B. in der Region den Verein Strahlenschutz am Bodensee e.V., überregional die gemeinnützige Verbraucher-, Umwelt- und Klimaschutzorganisation diagnose:funk e.V., die Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e.V. und das Bündnis Verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland e.V.

Zur Grenzwertdiskussion

Die International Commission on the Biological Effects of EMF (ICBE-EMF) weist nach, dass die geltenden Grenzwerte wissenschaftlich unhaltbar und ohne Schutzfunktion für Mensch und Umwelt sind, da sie nur die thermische, d.h. Wärmewirkung, als schädlich anerkennen.

Die derzeitigen Grenzwerte wurden den westlichen Regierungen über die WHO von dem deutschen Verein Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) empfohlen.  Medizinisch begründete geringere Vorsorgewerte gibt es von der EUROPAEM (2016), zum Beispiel für Innenräume 1 Mikrowatt/qm statt des geltenden ICNIRP-Grenzwerts in der 26. BImSchV von maximal 10 Millionen Mikrowatt/qm (ein Handy funktioniert bei unter 0,1 Mikrowatt/qm).

Zur Rechtsprechung

Das Bundesamt für Strahlenschutz nennt zwar Regeln zur Senkung der Exposition, schreibt jedoch gleichzeitig: „Nach dem jetzigen Stand von Wissenschaft und Technik geht vom Mobilfunk keine gesundheitliche Gefahr aus“. Dies steht im Gegensatz zu Gerichtsurteilen in Italien (letztinstanzlich 2022), wo Hirntumorkranken Schadensersatz zugesprochen wurde. Dabei berücksichtigten die Richter ausschließlich die Ergebnisse der unabhängigen Forschung. In den USA erwirkte die NGO Environmental Health Trust 2021 ein Urteil, dass die Aufsichtsbehörde FCC bei den Grenzwerten die kritische Forschung berücksichtigen muss.  In Frankreich erreichte der Mediziner Dr. ARAZI gerichtlich, dass die Aufsichtsbehörde AFNR über Jahre fehlerhaft geprüfte SAR-Werte von Smartphones nicht mehr geheim halten darf, und warnt vor einem internationalen PHONEGATE analog zum Dieselskandal.

 

Ansprechpartnerin

Hanna Tlach

Ansprechpartnerin für AK Elektrosmog
E-Mail schreiben Tel.: 07533 949102