Aktuelles
Film- und Vortragsreihe des Arbeitskreises Elektrosmog im
www.BUND-Konstanz.de mit der www.VHS-Landkreis-Konstanz.de
Filmvortrag:
Kinder und digitale Medien - Was ist nach dem Stand der Wissenschaft wirklich „smart“?
Diskussionsleitung
Dipl.-Psych. Hanna Tlach vom AK Esmog des BUND in Allensbach
In einem halbstündigen Film „Aufwachsen mit digitalen Medien“ werden die Voraussetzungen für eine gesunde kindliche Entwicklung dargestellt, auf der eine spätere Medienmündigkeit aufbauen kann. Anschließend ist eine Stunde Information und Diskussion vorgesehen, wie das Vorsorgeprinzip bei der Funkstrahlung eingehalten werden kann, zu dem auch das Bundesamt für Strahlenschutz rät. Der Arbeitskreis Elektrosmog möchte dem verbreiteten Missverständnis vorbeugen, Digitalisierung sei mit Funkanwendungen gleich zu setzen. Vor allem Eltern und LehrerInnen sollen praktische Hinweise bekommen, wie sie digitale Technik im Alltag so einsetzen können, dass der Nutzen gegenüber den wissenschaftlich nachgewiesenen psychosozialen und physischen Risiken überwiegt. Sollte eine Altersgrenze für Smartphones eingeführt werden?
Pfarrheim St. Nikolaus in 78476 Allensbach, Kirchgasse 4
Donnerstag, 03.April 25
19.30 – 21.00 Uhr
Eintrittsgebühr: € 7.00; Schüler/-innen und Studierende mit Ausweis
und mit vhs-Vortragskarte frei
keine Anmeldung notwendig, nur Abendkasse
Arbeitskreis Elektrosmog
Elektrosmog ist ein umgangssprachlicher Begriff für die Strahlenbelastung durch technisch erzeugte elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (EMF) mit Frequenzen unterhalb des sichtbaren Lichts im Bereich der sog. nicht-ionisierenden Strahlung. Wegen ihrer vielen Vorteile verbreitet sich Funkstrahlung (Rundfunk, TV, Mobilfunk, DECT-Schurlostelefone, WLAN, Bluetooth usw.) immer mehr. Der AK Esmog wurde in Allensbach gegründet, um die Gemeinde dabei zu beraten, wie mit der geringstmöglichen Funkbelastung von Mensch und Natur eine gute Mobilfunkversorgung nach dem ALARA/ALASTA-Prinzip („as low as reasonably/scientifically and technically achievable“) möglich ist. Da in Europa – im Gegensatz zu den USA – das Vorsorgeprinzip gilt, setzen wir uns für eine umweltschonende funkminimierte Digitalisierung und für Alternativen zur angewandten Mobilfunktechnik wie LiFi statt WLAN ein, wie auch für „nationales roaming“ und Schutzzonen, s. Verbraucherschutzminister fordern nationales Roaming
Risiken der Strahlung werden von EU-Gremien und dem TAB bestätigt
2011 stufte die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der WHO Funkstrahlung in Stufe 2B der potentiellen Karzinogene ein (wie Blei).
2021 veröffentlichte der Technikfolgenausschuss des Europäischen Parlaments (STOA) die Zusammenfassung „Health Impact of 5G“. Darin wurden 270 Studien zu Krebs und Fruchtbarkeit nach international anerkannten Kriterien ausgewertet. Das Ergebnis: Funkstrahlung schädigt die Gesundheit, das mache eine Schutz- und Vorsorgepolitik zwingend notwendig.
2022 veröffentlichte der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union (EWSA) im Amtsblatt der EU eine Stellungnahme, die folgende Forderungen aus der Studienlage ableitet: Einhaltung des Vorsorgeprinzips, neue Grenzwerte, vor allem für 5G, Anerkennung der Ergebnisse der unabhängigen Forschung und der Kritik der NGOs, Anerkennung der Elektrohypersensibilität als Krankheit.
2023 dokumentiert auch der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (TAB) des Deutschen Bundestags viele belastbare wissenschaftliche Studien zu Funkstrahlung, u.a. zum Krebsrisiko, zur Wirkung auf Kinder und zu Schädigungen durch oxidativen Stress (Link). Er macht auch Vorschläge zur Verringerung der Grenzwerte und zur Entwicklung strahlungsärmerer Technologien. Zur Einführung von 5G kritisiert der TAB-Bericht die „äußerst unzulängliche Studienlage“ und fordert die „umsichtige Vermeidung“ von Funkstrahlung. Der TAB-Bericht rät der Bundesregierung ausdrücklich, beim weiteren Mobilfunkausbau kritische NGOs einzubeziehen. Als solche gibt es z.B. in unserer Region den Verein Strahlenschutz am Bodensee e.V., überregional die die Initiative Umweltverträglicher Mobilfunk https://iumf.de , die Kompetenzinitiative e.V. , die die aufsehenerregende Athem3-Studie förderte: https://kompetenzinitiative.com/athem-3-indikatoren-fuer-gesundheitsrisiken-in-bezug-auf-stationaere-mobilfunk-sender/ und die gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation diagnose:funk e.V. die aufklärt z.B. über den Beitrag von Funkstrahlung zum Insektensterben: insekten-schuetzen.info. Beim derzeit diskutierten Entwurf zum TkNaBeG (Telekommunikationsnetzausbau-Beschleunigungs- Gesetz) bringt Diagnose:Funk sich mit vorsorgeorientierten Änderungsvorschlägen in den laufenden Gesetzgebungsprozess ein.
Zur Grenzwertdiskussion
Die derzeitigen Grenzwerte wurden unserem Bundesamt für Strahlenschutz und der WHO von dem deutschen industrienahen Verein Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) empfohlen und berücksichtigen nur thermische d.h. durch Wärmewirkung verursachte Schäden.
Die International Commission on the Biological Effects of EMF (ICBE-EMF) weist nach, dass die geltenden Grenzwerte wissenschaftlich unhaltbar und ohne Schutzfunktion für Mensch und Umwelt sind.
Medizinisch begründete Vorsorgewerte gibt es von der EUROPAEM (2016): zum Beispiel für Innenräume 1 Mikrowatt/qm statt der in Deutschland geltenden Grenzwerte von bis zu 10 Millionen Mikrowatt/qm - ein Handy funktioniert schon bei 0,001 Mikrowatt/qm.
Zur aktuellen Rechtsprechung
In den USA bekamen 2016 19 Hirntumorkranke Schadensersatz von der internationalen Mobilfunkindustrie zugesprochen. Seither taucht der Begriff „umsichtige Vermeidung“ in Aktionärswarnungen von Betreibern und internationalen Rückversicherern auf. Letztere versichern Funktechnik wegen der unabschätzbaren Risiken nicht.
2021 erwirkte Environmental Health Trust ein Urteil, dass die Aufsichtsbehörde FCC die Grenzwerte unter Einbeziehung der unabhängigen Forschung aktualisieren muss.
Vom höchsten Gericht in Italien bekam 2022 ein hirntumorkranker beruflich mit dem Handy viel Telefonierender eine Berufsunfähigkeitsrente zugesprochen. Dabei berücksichtigten die Richter nur unabhängige Studien und ließen keine ICNIRP Gutachter zu.
In Frankreich erreichte Dr. med. ARAZI gerichtlich, dass die Aufsichtsbehörde AFNR über Jahre fehlerhaft geprüfte SAR-Werte von Smartphones nicht mehr geheim halten darf, und warnt vor einem internationalen PHONEGATE analog zum Dieselskandal.
Die Juristin Dr. Anja BRÜCKNER hat 2022 mit ihrem Buch "Kommunale Mobilfunkkonzepte im Spannungsfeld zwischen Vorsorge und Versorgung" die gesetzliche Pflicht für Vorsorgepolitik auf kommunaler Ebene ausgeführt.
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat 2024 eine Sachverhaltsaufklärung zu den Mobilfunk-Grenzwerten angeordnet, um die Rechtmäßigkeit der Standortbescheinigung eines neuen Mobilfunksenders zu überprüfen wegen nicht mehr aktueller Grenzwerte. Das Verwaltungsgericht Mainz muss demnach die Klage neu verhandeln – und zwar mit einer inhaltlichen Klärung, ob die geltenden Grenzwerte die körperliche Unversehrtheit der Menschen nach GG Art.2 Abs.2 gewährleisten. Dies stellt ein Novum seit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 dar.
Materialien
- ALASTA Prinzip als Ergänzung der Grenzwerte
- baubiologische Gesichtspunkte für Gebäude und Krankenhauszimmer
- BUND-Beschluss Funkstrahlung
- Flugmodusposter
- internationale Aktivitäten
- Pressemitteilung des Vereins für Elektrosensible und Mobilfunkgeschädigte
- Replik zu Stiftung Warentest von Prof. Adlkofer
- 5G Kongress der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie
- Offener Brief der unabhängigen Verbraucherschutzorganisation Diagnose:Funk "Wann bekommt Deutschland wieder einen Strahlenschutz?"
- Auf die Wissenschaft hören
- zum Problem der Elektrohypersensibilität - Hintergrundartikel von TLACH et al 2021
- Website für Betroffene
- KOMPETENZINITIATIVE- „...allein die Dosis macht das Gift“
Hier noch drei gute Filme zum Thema:
- www.ThankYouForCalling.eu
- http://www.elektrosmog-und-gesundheit.de/2019/mobilfunklobby-gegen-wissenschaft-der-neue-film-von-diagnose-funk-e-v/
- ZDF-Umweltdokumentation planet e: “Krankmacher Handy” vom 20.5.17:
https://www.youtube.com/watch?v=7G-xcLLhV6s