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Der BUND Konstanz lehnt die geplante Novellierung der Baumschutzverordung ab.

1. Morsche Pappeln und Weiden müssen, wenn sie eine Gefährdung für die Öffentlichkeit darstellen, natürlich entfernt und durch geeignetere Baumarten ersetzt werden können. Diese Möglichkeit ist in der gegenwärtigen Fassung jedoch bereits geregelt. Eine generelle Ausnahme für diese Baumarten wiederspricht dem Sinn und Zweck dieser Satzung, die auch und besonders alte Bäume mit morschen Teilen als Lebensraum und Charakterbäume im Stadtbild schützen soll.
2. Die generelle Herausnahme von Bäumen auf Grundstücken mit weniger als 350 m² Fläche ist aus zwei Gründen abzulehnen: Zum einen beträfe diese Regelung bis zu 3700 Grundstücke auf Konstanzer Gemarkung, die dann freigegeben wären. Zum anderen werden in Zukunft eine unbekannte Zahl von Grundstücken, die im Zuge der an sich wünschenswerten baulichen Nachverdichtung geteilt werden, in diese Regelung fallen. Besonders auf älteren, größeren Grundstücken stehen durch die Baumschutzsatzung geschützte Bäume, die dann nicht mehr geschützt wären. Wir fürchten gerade durch diese Regelung erhebliche Eingriffe in den städtischen Naturhaushalt und in das Stadtbild als solches.
Wir kritisieren darüber hinaus, nicht an der Erarbeitung der Novellierung beteiligt gewesen zu sein. Möglicherweise hätten einige Inhalte dieser Novellierung sonst noch positiv kommuniziert werden können.


Baumschutzsatzung der Stadt Konstanz



Beschluss des Gemeinderates vom 29.9.05

"Gemeinderat stimmt für Änderung der Baumschutzsatzung:

(mit den Stimmen von CDU, FWG, und FDP, Anm. BUND)


Die Baumschutzsatzung soll für Bäume auf Gründstücken, die kleiner als 350
Quadratmeter sind, nicht mehr gelten. Auch Birken sollen aus der Satzung
heraus genommen werden. Nach Beschluss des Gemeinderates wird dieser erste Satzungsentwurf gemäß § 59 Abs. 1, 2 und 11 Naturschutzgesetzt für die
Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und werden die Träger öffentlicher
Belange einschließlich der Verbände beteiligt. Nach eingegangenen
Anregungen und Bedenken wird der Satzungsentwurf gegebenenfalls
überarbeitet und zur Billigung dem TUA und Gemeinderat im Dezember erneut
vorgelegt."

Hat „Grün“ bald keinen Platz mehr in Konstanz?

Bäume in der Stadt bilden grüne Oasen unter denen man sitzen und in denen sich man erholen kann, ohne Bäume wirkt eine Stadt kahl und unfreundlich. Bäume sind wichtige Lebensräume für Tiere, reinigen die Luft, schlucken Lärm und sorgen vor allem im Sommer für ein erträgliches Klima. Jeder weiß das. Um diesen Funktionen, auf die alle Bürger einen Anspruch haben, zu sichern, gibt es städtische Baumschutzsatzungen. Die aktuelle Fassung wurde 1996 verabschiedet und hat sich seitdem als Regelwerk bewährt. Sie stellt aus Sicht des Naturschutzes einen Kompromiss dar: Schließlich sind ganze Baumartengruppen ausgenommen. Bis beispielsweise ein Apfelbaum 1 m Umfang, also gut 30 cm Durchmesser hat, wäre er schon uralt, und ist sicher längst gefällt worden. Für mehrstämmige Bäume gibt es eine Sonderregelung, doch: einen Durchmesser von 15 cm wird eine Hasel kaum je erreichen. Inzwischen gibt es Vorgaben z.B. für Bäume, die nah an Grundstücksgrenzen stehen.
Der bei weitem größere Teil des Grüns in Konstanz ist also ohnehin ungeschützt und kann einfach entfernt werden. Einzelne Stadträte rühmten sich in der Vergangenheit öffentlich damit, „rechtzeitig“ Bäume zu fällen deswegen auf die Baumschutzsatzung verzichten zu können. Eine Satzung abzuschaffen, weil die Möglichkeiten sie zu umgehen zu leicht sind, finde ich eine eigenartige Rechtsauffassung.
Und glücklicherweise sind die meisten Konstanzer anderer Geister Kinder. Sie freuen sich über alte Bäume, engagieren sich für Nach- und Neupflanzungen, mutige ältere Damen stellen sich sogar anrückenden Motorsägen in den Weg. Die Stadtverwaltung kann der bei weitem größte Teil der Anträge auf Fällung eines Baumes positiv entscheiden, weil meistens gute Gründe vorliegen und sich die Bürger überlegen, ob fällen notwendig ist. Die erforderlichen Ausnahmen sind geregelt: Bäume, die Sicherheit gefährden, Wohnungen verdunkeln etc. können weg. Welche dringenden Erfordernisse es gibt, die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer neuen Satzung von Wichtigerem abzuhalten und den Gemeinderat damit zu beschäftigen ist mir völlig unklar. Klar ist aber, dass viele Konstanzer den Schutz ihrer Bäume wünschen, weil sie wissen, dass es ein gutes Regulativ darstellt; dass es gut ist, wenn man erst über die Gründe nachdenken und sie zu Papier bringen muss, bevor ein Baum unwiderruflich fällt.

weitere Stellungnahmen des BUND zur Novellierung der Baumschutzsatzung

- 27.09.2009
- Stellungnahme Strohmeyersdorf
- Stellungnahme Litzelstätten West



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