28. Juli 2009

Stellungnahme zur Kormoranverordnung

Von: Thomas Schaefer

Sehr geehrter Herr Stocks, sehr geehrter Herr Stritmatter,

Zu der Anfrage nehmen wir als anerkannter Naturschutz­verband wie folgt Stellung:

Eine unvoreingenommene Prüfung unserer Stellungnahme wird gemäß Ihrem Schreiben nicht stattfinden. Wie Sie schreiben, beabsichtigen Sie erneut die Genehmigung und sogar die beantragten Ausweitungen, offensichtlich uneingedenk möglicher Einsprüche oder anderer Vorschläge unsererseits. Dass sich die Fischer in der Arbeitsgruppe „Regionales Kormoranmanagement“ einig sind überrascht nicht, ersetzt aber nicht die im Naturschutzgesetz festgelegte Abwägung der Einwendungen. Dieses Vorgehen ist für eine Verwaltung sehr unbefriedigend. Generell verbleibt die Frage: Welche minderen Mittel wurden erwogen bzw. erprobt? Auf Basis welcher Erkenntnisse, die uns nicht vorliegen, fällt das RP die Entscheidungen?

Mit der Aufforderung zur Stellungnahme wurden abgesehen vom Schreiben Herrn Riebel keine Unterlagen verschickt, sodass die Aussagen und Annahmen, die seitens der Fischer und des RP zur Vergrämung der Kormorane begründend herangezogen werden, nach wie vor als strittig gelten müssen. Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom Juli 2008, in der wir die seinerzeit geforderte Ausdehnung des Vergrämungszeitraums sowie die Vergrämung an sich auf Basis der vorgelegten Daten begründet abgelehnt haben.

13 Jahre Vergrämung haben nichts genützt. Im Winter 2008/09 sind am Bodensee und Hochrhein 322 Kormorane geschossen worden. Die im Schreiben von Herr Riebel genannten Zahlen zu den Winterbeständen belegen, dass diese Abschüsse nicht zu den gewünschten Erleichterungen für die Fischerei geführt haben. Es zeigt sich, dass die Winterpopulation, wie bei anderen überwinternden Vogelarten auch, vom Nahrungsangebot abhängt und entsprechend Kormorane aus anderen Winterquartieren nachrücken, weil am Bodensee die Nahrungsverfügbarkeit höher ist. Langjährige Daten des LBV Bayern bestätigen diese Beobachtungen der Fischer am Bodensee. Früh eintreffende Wintergäste zur weiterreise zu bewegen ist vor diesem Hintergrund eine originelle Idee, kann aber nicht funktionieren. Eine Ausdehnung des Vergrämungszeitraumes, ab dem 01.08. und bis zum 30.04., über die Kormoranverordnung hinaus, lehnen wir deswegen ab und stellen die Vorgehensweise einer generellen Vergrämung auf dem Untersee erneut grundsätzlich in Frage. Aus den selben Gründen lehnen wir eine Ausweitung des Vergrämungsabschusses auf dem Seerhein ab – hier wäre außerdem das NSG Wollmatinger Ried direkt betroffen. Nach wie vor fehlt der Beleg seitens des RP, dass es keine erhebliche Störung des EU-Vogelschutzgebietes gibt. Der Verweis, dem sei mit der räumlichen Beschränkung Rechnung getragen, kann seitens des RP nicht ernst gemeint sein. 118 Abschüsse auf dem Untersee bedeuten in den Wintermonaten täglich eine zusätzliche Störung, die nicht dokumentiert wird und deren potentieller Einfluss deswegen nicht bewertet werden kann.

Zwei Maßnahmen wurden seitens des Fischereivereines vorgeschlagen, die unseres Erachtens in eine zielführende Richtung weisen, weil sie sehr konkret und räumlich begrenz sind. Dies ist zum einen der Abschuss von diesjährigen Vögeln auf den ausgelegten Netzen, zum anderen die Vergrämung im Äschenlaichgebiet Stiegen bis zum 15.04. Vor einer Befürwortung dieser Maßnahmen müssen allerdings einige Punkte geklärt werden:

Für die Maßnahmen bei Stiegen können wir mangels Daten nicht beurteilen, inwiefern brütende Wasservögel betroffen wären, wie es der NABU angibt. Hier müssen dringend die vorliegenden Daten des NABU zur Beurteilung herangezogen und gegebenenfalls neue erhoben werden. Welche Vögel brüten dort? Wann beginnt die Brut (Wasserstandsproblematik)? Wie viele Kormorane sind dann noch in der Fläche? Wie oft müsste eingegriffen werden bzw. wird bereits eingegriffen?

Für die Abschüsse auf den ausgelegten Netzen fehlen uns ebenfalls einige Grundlagen. So waren wir bisher davon ausgegangen, dass Netze nicht generell auch tagsüber im See stehen, sondern, saisonal unterschiedlich spätestens um 10:00 Uhr einzuholen sind. Klären Sie uns über die fischereiliche Praxis am Untersee auf, damit auch wir einschätzen können, wie wirkungsvoll eine solche Maßnahme ist. Nach unserer Kenntnis gibt es etliche Nebenerwerbsfischer am Untersee, die ihre Netze ganzjährig nur abends kontrollieren, gleichwohl aber Kormoranschäden an den Netzen reklamieren, die bei regelrechter Fischerei möglicherweise nicht auftreten würden. Dies müsste seitens des Fischervereines dringend geklärt werden.

Wenn diese Punkte geklärt oder zumindest inhaltlich bearbeitet wurden, wäre eine Erprobung dieser Maßnahmen denkbar.

 

DR. Thomas Schaefer

Geschäftsführer




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